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Lexikon

Begriff Definition
Bankgeheimnis - Auskunftspflicht bei Verfahren im Ausland

In Strafverfahren im Ausland kann von den Banken in der Schweiz nur Auskunft verlangt werden, wenn das vorgeworfene Delikt auch in der Schweiz als Vergehen strafbar ist (Grundsatz der beidseitigen Strafbarkeit) und die Schweiz sich in einem Staatsvertrag zur Auskunft, das heisst zur Rechtshilfe, verpflichtet hat. Der ausländische Staat hat in jedem einzelnen Fall in der Schweiz einen Gerichtsentscheid zu erwirken, welcher die Bank zur Auskunft verpflichtet. Die Auskunft und/oder die Aktenedition durch die Bank erfolgen immer nur gegenüber der zuständigen schweizerischen Behörde, niemals direkt gegenüber den ausländischen Gerichten.
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