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Lexikon

Begriff Definition
Bei den Immobilienfonds ist die steuerliche Beurteilung von folgender Unterscheidung abhängig:

Immobilienfonds   - mit direktem Grundbesitz   - mit indirektem Grundbesitz
Zwischen diesen beiden Hauptgruppen bestehen Mischformen wie
o Immobilienfonds mit direktem und indirektem Grundbesitz;
o Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz und Anlagen in beweglichem Vermögen.
Auch bei den Immobilienfonds ist zwischen Thesaurierungsfonds und Ausschüttungsfonds zu  unterscheiden

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