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Lexikon

Begriff Definition
Der Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Verkauf dieser Produkte erfordert für unabhängige Versicherungsagenten keine Vertriebsbewilligung für Anlagefonds.
Das Anlagefondsgesetz reguliert zwar das Produkt Anlagefonds, ""bezweckt aber keine generelle Beaufsichtigung der Finanzdienstleistung ""fondsgestützte Vermögensverwaltung"""", wie Dr. Den Otter in seinem Kommentar zum AFG ausdrücklich festhält.

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