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Lexikon

Begriff Definition
Einteilung gemäss Anlagefondsgesetz

Gemäss neuem AFG gibt es drei Kategorien von Fonds; nämlich:
- Effektenfonds (wie bisher, wobei neuerdings auch Geldmarktfonds als Effektenfonds gelten und damit nach schweizerischem Recht zulässig wären),  - lmmobilienfonds und  - "Übrige Fonds".
Als Effektenfonds gelten Anlagefonds, welche ihre Anlagen in massenweise ausgegebenen Wertpapieren und Wertrechten tätigen, die an einer Börse oder an einem andern geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden.
Als Immobilienfonds gelten Fonds, welche ihre Mittel unter Wahrung des Grundsatzes der Risikoverteilung in lmmobilienwerten anlegen.

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