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Lexikon

Begriff Definition
Finanzdienstleister ohne Bankenstatus und das Bankgeheimnis

Finanzdienstleister ohne Bankenstatus können sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen.
Hingegen sind diese Finanzdienstleister (wie alle anderen Berufe) an die Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) gebunden. Dabei handelt es sich allerdings nur um ein Antragsdelikt.
Bei internationalen Rechtshilfebegehren ist jedoch der Finanzdienstleister ohne Bankenstatus genau gleich gut vor Auskunftsbegehren aus dem Ausland geschützt wie die Banken, denn die genannten Grundsätze der Rechtshilfe gelten für alle Berufe gleichermassen.

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