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Lexikon

Begriff Definition
Fondsgebundene Lebensversicherung: Steuersituation

Damit der Versicherungsnehmer in den Genuss des einkommenssteuerfreien Kapitalbezuges im Erlebensfall kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Während der gesamten Vertragsdauer muss ein Todesfallkapital in bestimmter Höhe garantiert sein. Mit dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass nur echte Vorsorgeleistungen steuerlich privilegiert werden. Die minimale Laufzeit zur Beanspruchung der Einkommenssteuerbefreiung der Erlebensfall-Leistung beträgt bei den fondsgebundenen Versicherungen 10 Jahre (im Gegensatz zu den traditionellen Versicherungen, wo 5 Jahre genügen). Wurde die Versicherung mittels Einmaleinlage finanziert, muss der Versicherte bei der Auszahlung des Erlebensfallkapitals mindestens 60 jährig sein. Der Abschluss der Versicherung muss vor dem 66. Altersjahr erfolgen. Der gesamte Wertzuwachs der Anlagen ist steuerfrei.

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