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Lexikon

Begriff Definition
Geldmarktbuchforderungen

Die Schweizerische Eidgenossenschaft emittiert seit 1979 Geldmarktbuchforderungen im Tenderverfahren, wobei die akzeptierten Zeichnungen (anders als bei Treasury Bills) alle zu gleichen Konditionen abgewickelt werden. Die Mindeststückelung beträgt CHF 50'000. Seit Anfang 1990 besteht in Geldmarktbuchforderungen des Bundes auch ein Handel. 

Seit Beginn der 90er Jahre legen auch Kantone und einige grosse Städte regelmässig Geldmarktbuchforderungen auf.
Geldmarktbuchforderungen sind Anlagen mit einer Laufzeit von 3 bis 6 Monaten. Der Ertrag wird nicht in Form eines Zinses gutgeschrieben, sondern erfolgt durch einen Diskontabschlag bei der Ausgabe. Die Emission erfolgt demnach unter pari, die Rückzahlung zu pari.
Im Gegensatz zu den jederzeit erhältlichen Festgeldanlagen bei Banken können Geldmarktbuchforderungen nur an den Auktionstagen gezeichnet werden, und zwar zu einem Zinssatz, der im Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht bekannt ist. In der Regel liegt der Zinssatz etwas unter demjenigen für Eurofranken-Anlagen mit gleicher Laufzeit.
Nach Zeichnungsschluss setzt der Emittent den Gesamtbetrag der Emission fest. Angebote ohne Preisangabe und alle preislich limitierten Offerten, die notwendig sind, um den gewünschten Betrag zu erreichen, werden berücksichtigt. Der so festgelegte Emissionspreis gilt einheitlich für alle Zeichnungsangebote. Am Fälligkeitsdatum wird der Nominalbetrag abzüglich Verrechnungssteuer auf dem Zins zurückbezahlt.

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