Genehmigte Kapitalerhöhung
Glossaries
| Term | Definition |
|---|---|
| Genehmigte Kapitalerhöhung | Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Diese Ermächtigung gilt für höchstens 2 Jahre. Über den Zeitpunkt, den Erhöhungsbetrag (max. 50 % des AK) und die Modalitäten entscheidet der Verwaltungsrat. Damit ist eine flexible Kapitalbeschaffung beim Erwerb von Beteiligungen, Fusionen usw. möglich. |