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Lexikon

Begriff Definition
Indifferentes Geschäft

Bankgeschäfte, die keinen Niederschlag in der Bankbilanz sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bank finden.
Gegenstück sind Zinsdifferenzgeschäfte, d.h. Bankgeschäfte, bei denen die Bank entweder einen Zins erhält oder einen Zins bezahlen muss. Zu den Indifferenten Geschäften gehören der Zahlungsverkehr, das Börsen- und Depotgeschäft, der Devisen- und Edelmetallhandel etc.

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