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Lexikon

Begriff Definition
Luxemburg

Der einzige steuerliche Nachteil in Luxemburg liegt in der sog.Taxe d'abonnement, einer Steuer von 0,06 % p.a. auf dem Fondsvermögen.
Luxemburg hat der Schweiz klar den Rang abgelaufen.  Die Hauptgründe liegen in der liberaleren Steuersituation des Landes,  indem weder eine Quellensteuer (im Sinne unserer Verrechnungssteuer)  noch eine Umsatzabgabe erhoben wird, und im von Luxemburg her gewährten ""EU-Pass"" (vgl. oben die Ausführungen über die UCITS) für den Vertrieb Iuxembourgischer Fonds.
Einzelne Probleme der Schweiz sind zwar durch das neue AFG aufgehoben worden. Insbesondere wurden die Anlagevorschriften für die Effektenfonds dem europäischen Standard angepasst. Die Kategorie der ""Effektenfonds"" gemäss AFG entsprechen im wesentlichen den UCITS. Im Rahmen der Kategorie der sog. ""übrigen Fonds"" bietet die Schweiz sogar mehr Freiheit als die EU.
Es ist aber trotzdem nicht zu erwarten, dass es zu einem namhaften Rückfluss von Anlagefonds in der Schweiz kommt, weil die Hauptprobleme, nämlich die Steuern und der fehlende EU-Pass, nach wie vor bestehen. Dabei geht es im Gebiet der Steuern nicht nur um die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgaben, sondern auch um die höhere Besteuerung der Fondsmanagement-Gesellschaften.
In Luxemburg dominiert der Fonds in Gesellschaftsform (im Gegensatz zur für AFG-Fonds zwingenden vertraglichen Struktur in der Schweiz).Die Struktur der Gesellschaftsform führt dazu, dass eben auch jährlich eine Generalversammlung durchgeführt wird, an welcher sich die Anleger, welche gleichzeitig auch Aktionäre dieser Gesellschaft sind, mit Stimm- und Wahlrecht äussern können.

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