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Lexikon

Begriff Definition
offene oder geschlossene Fonds

Offen bedeutet, dass sowohl neue Anteilscheine nach Massgabe der Zeichnung durch Anleger herausgegeben werden können, als auch dass Anteile jederzeit zurückgegeben werden können. Gesetzlich zwingend ist dabei in der Schweiz nur das jederzeitige Rückgaberecht. Geschlossen bedeutet, dass - wie bei einer AG - das Anlagekapital nicht kontinuierlich erhöht oder reduziert werden kann, sondern nur im Rahmen besonderer Erhöhungs- oder Herabsetzungsverfahren.
Solche geschlossene Vehikel dürfen nicht in der Form eines Anlagefonds gemäss AFG geführt werden. Hingegen können sie als Investment-, Anlage- oder Beteiligungsgesellschaften in der Form einer AG bestehen.

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