Schweizer Bankgeheimnis
Glossaries
| Term | Definition |
|---|---|
| Schweizer Bankgeheimnis | Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter, Liquidator oder Kommissionär einer Bank, als Beobachter der Bankenkommission, als Organ oder Angestellter einer anerkannten Revisionsstelle anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft wahrgenommen hat, wer zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht, wird mit Gefängnis mit bis zu 6 Monaten oder mit Busse bis zu 50'000 Franken bestraft. |