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Lexikon

Begriff Definition
übrige Fonds

Als übrige Fonds gelten alle Anlagefonds, die weder Effektenfonds, noch lmmobilienfonds sind. Die Kategorie der ""übrigen Fonds"" ist mit der Inkraftsetzung des neuen AFG eingeführt worden.
Diese Kategorie ist unterteilt in
Übrige Fonds ohne besonderes Risiko und in Übrige Fonds mit besonderem Risiko. Hauptbeispiel für die übrigen Fonds ohne besonderes Risiko sind die ""effektenfondsähnlichen"" übrigen Fonds. Dazu gehören vor allem jene teils sehr grossen Anlagefonds, deren Portefeuille in Anlehnung an einen Index - z.B. der SMI - geführt wird, was bei der Kategorie der Effektenfonds wegen der zu restriktiven Anlagevorschriften nicht gangbar ist. Auch die lndexfonds gehören zu dieser Kategorie, sowie SmalI Cap Funds, falls sie ihr Kapital ganz oder teilweise in weder kotierte noch ausserbörslich gehandelte Titel investieren.
Zu den übrigen Fonds mit besonderem Risiko gehören z.B.
Edelmetallfonds (Goldfonds) und  Schweizer Hedge Funds. Auch Optionen oder Futuresfonds wären neuerdings in dieser Kategorie zulässig.

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