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Lexikon

Begriff Definition
Universalbank

Universalbanken (englisch universal banks; auch Vollbanken genannt) sind Kreditinstitute, die alle Bankgeschäfte betreiben und diese allen Kundengruppen anbieten. Gegensatz sind die Spezialbanken.

Definition: Als Bank gilt jede Unternehmung, welche sich öffentlich zur Annahme fremder Gelder empfiehlt.
Die Hauptaufgaben lassen sich in folgende vier Bereiche zusammenfassen:
Zahlungsverkehr
Der grösste Teil des kommerziellen und privaten Zahlungsverkehrs wickelt sich bargeldlos über die Bank oder die Post ab. Die Vermittlung der Bank wird namentlich für grössere Beträge und für den internationalen Zahlungsverkehr beansprucht, der eine weitere wichtige Bankdienstleistung zur Folge hat: das Devisen- und Changegeschäft.
Kapitalvermittlung
Eine moderne Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass die Wirtschaftsteilnehmer auf einen Teil ihrer Kaufkraft verzichten (= Sparen), damit die Banken den Unternehmungen Kredite zur Finanzierung von Investitionen gewähren können. Die Banken sind die wichtigsten Kapitalvermittler in unserer Wirtschaft; sie sammeln die vielen kleinen und grossen Anlageströme und leiten sie gezielt auf eigene Rechnung an die Kreditnehmer weiter.
Anlageberatung, Vermögensaufbewahrung und -verwaltung
Banken bieten eine auf die persönlichen Voraussetzungen abgestimmte Anlageberatung. Bei der Vermögensverwaltung handeln die Banken aufgrund von (Vermögensverwaltungs-) Aufträgen ihrer Kunden. 
Beim Wertschriftendepot übernehmen die Banken zusätzlich zur Aufbewahrung eine Reihe von Verwaltungsaufgaben, wie das Inkasso von Dividenden- und Zinscoupons usw. 
Die Banken vermieten Tresorfächer für die diebstahl- und feuersichere Aufbewahrung von Wertgegenständen.
 
An- und Verkauf von Wertschriften und anderen Anlagen
Im Auftrag ihrer Kunden (oder aus eigener Initiative für die bankeigenen Wertschriften-Bestände) kaufen und verkaufen die Banken an den Effektenbörsen des In- und Auslandes Wertschriften. Sie helfen den Unternehmen bei der Neuausgabe (Emission) von Wertpapieren (Aktien, Obligationen usw.) sowie bei der Rückzahlung und Erneuerung (Konversion) von Anleihen

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