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Lexikon

Begriff Definition
Unterschiede zwischen Wandel- und Optionsanleihen
                                                                
   

Kriterium 

   
   

Wandelanleihe 

   
   

Optionsanleihe 

   

Grundstruktur des Anlageinstrumentes

Die Wandelanleihe bleibt immer eine Einheit. Entweder es besteht noch die Wandelanleihe, oder (nach Wandlung) die entsprechende Aktie (deshalb eben der Ausdruck "Wandlung").

Optionsanleihen können als Einheit gehandelt werden oder aufgeteilt werden in die Obligation (ex, d.h. ohne Option), die Option (ohne Obligation). Alle drei Varianten sind selbständig kotiert und damit getrennt jederzeit handelbar.

Laufzeit der Option

Das Wandelrecht besteht meistens bis zum Schluss der Laufzeit. Damit gehören die mit Wandelanleihen verbundenen Laufzeiten der Optionen zu den längsten im Markt (z.B. 5, 7, 10 Jahre oder mehr, je nach Emission).

Die Laufzeit der Option ist in der Regel (deutlich) kürzer als die Laufzeit der Anleihe. So mag bei einer 8 jährigen Optionsanleihe das  Optionsrecht z.B. 2  Jahre laufen.

Kosten des Erwerbs der Aktien

Bei der Wandelanleihe ist der Preis für die Aktie bereits bezahlt, bei Wandlung muss kein zusätzliches Kapital eingesetzt werden. 

Bei Ausübung der Option muss der jeweils festgelegte Ausübungspreis (strike) bezahlt werden. Es  ist also zusätzliches Kapital einzusetzen.

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