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Lexikon

Begriff Definition
Warnklausel

Bei Fonds mit besonderem Risiko muss in Verbindung mit dem Fondsnamen, sowie im Prospekt und in der Werbung ausdrücklich auf dieses Risiko hingewiesen werden. Ausserdem müssen diese Fonds eine sog. Warnklausel (Der Wortlaut der Warnklausel muss von der EBK bewilligt werden) enthalten.
Der Verkauf solcher Fonds ist nur in Verbindung mit einem schriftlichen Vertrag (sog. Zeichnungsschein), in welchem auf das besondere Risiko hingewiesen wird, zulässig.

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