Inhouse-Fonds von Banken
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Es kommt (immer noch) recht häufig vor, dass Banken sogenannte (bank-)interne Sondervermögen führen. Die Banken können damit auf einfache Weise ganz spezifischen Kundenwünschen entsprechen, ohne den administrativen Aufwand von AFG Fonds in Kauf nehmen zu müssen, denn diese Sondervermögen sind in bezug auf ihre Anlagepolitik dem Anlagefondsgesetz nicht unterstellt, d.h., die Bank ist hier nicht an die Anlagevorschriften des AFG gebunden.
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Inkasso
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Einziehung von Geldforderungen
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Insolvenz
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Investment-Clubs
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Es steht jedem Anleger frei, sich an einem sog. ""lnvestment-Club"" zu beteiligen. Es handelt sich dabei um nicht gesellschaftsrechtlich organisierte ""Teams von Anlegern"", welche gemeinsam aufgebrachtes Kapital nach eigenen Regeln anlegen und verwalten.
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Investment-Gesellschaften
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Die Anlagepolitik von Investment- oder Anlagegesellschaften ähnelt in der Regel den Anlagegrundsätzen von Anlagefonds. Daher ist die Diversifikation auch bei den Investment-Gesellschaften in der Regel ein wesentlicher Anlagegrundsatz, obwohl diese Gesellschaften nicht an die Anlagevorschriften des AFG gebunden sind. In der Regel konzentrieren sich diese Gesellschaften - wie die Anlagefonds - auf ein bestimmtes Anlagethema, sei dies z.B. eine bestimmte Region, eine Branche, oder sei es ein bestimmtes Entwicklungsstadium von Gesellschaften (z.B. Venture Capital).
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Kantonalbank
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Das sind Banken, die durch kantonalen gesetzlichen Erlass gegründet wurden und für deren Verbindlichkeiten in der Regel der Kanton haftet. Die meisten Kantonalbanken sind öffentlich-rechtliche Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital (Dotationskapital genannt) häufig allein vom Kanton zur Verfügung gestellt wird.
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Kassenobligation
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Je nach Bedarf laufend zur Ausgabe gelangende mittelfristige Schuldverschreibungen der Banken, in runden Beträgen, meistens mit einer Laufzeit von zwei bist acht Jahren.
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Kassenobligationen
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Kassenobligationen sind mittelfristige, festverzinsliche Schuldverschreibungen der Bank, die am Schalter laufend bezogen werden können. Der Zins richtet sich nach dem jeweiligen Zinsniveau im Zeitpunkt der Ausgabe und der Laufzeit. Wieder ist es 'gelungen', ein Anlageinstrument über eine unzweckmässige Steuer zu 'killen'. Deshalb geht die KO steuerlich bedingt langsam k.o. Allgemein handelt es sich bei den KO eher um ein Auslaufmodell. Der Bestand an KO bei den Banken ist seit Jahren konstant rückläufig. "
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Kassenobligationen (KO) - Vor-/Nachteile
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Vorteile von KO Kontinuierliche Ausgabe in der vom Kunden gewünschten Laufzeit. In der Regel kein Kursrisiko, d.h. Bilanzierung zum Nominalwert. Häufig Belastung einer reduzierten Depotgebühr durch die emittierende Bank. Konkursprivileg bis CHF 30'000 pro Kunde.[6] Soweit noch Wertpapiere emittiert werden, ist Eigenverwahrung durch den Anleger möglich. Nachteile von KO Die Emissionsabgabe von 0,6 ‰ ist durch den Anleger zu entrichten. Die Erzielung von Kursgewinnen ist bei KO praktisch nicht möglich. Weitgehende Immobilität der Anlage (kein eigentlicher Handel).
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Kaufkraftparitäten
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Die Theorie der Kaufkraftparitäten besagt, dass eine Einheit einer Währung in allen Ländern die gleiche Kaufkraft haben sollte. Abweichungen des Wechselkurses von der Kaufkraftparität können sich ergeben, weil nicht alle Güter handelbar oder weil sie nicht vollständige Substitute sind. Auch aufgrund von Kapitaltransaktionen können sich (kurzfristig) Abweichungen ergeben, die durch Differenzen in den Zinssätzen (Zinsparitätentheorie) ausgelöst werden.
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