Steueroptimierungsmöglichkeiten
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- Weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer bei Verkauf von Obligationen mit langer Marchzinsperiode. Andererseits Vorsicht bei (Inland-)Anleihen mit langer Marchzinsperiode. Der Kauf solcher Obligationen sollte vor allem bei Inlandschuldnern vermieden werden, weil derjenige, der den Zins ausbezahlt erhält, den gesamten Zinsertrag versteuern muss und bei Inland-Anleihen auch noch die Verrechnungssteuer abgezogen erhält.
- Der Erwerb von Obligationen mit tiefem Coupon (Zinssatz) zu einem Kurs namhaft unter pari (Discount Bonds) ist für Privatanleger steuerlich interessant, weil der Kapitalgewinn nicht steuerpflichtig ist.
- Bei Options- und Wandelobligationen mit einem tiefen Coupon und Kursgewinnpotential beschränkt sich die Einkommenssteuer auf den Zinsteil.
- Keine Verrechnungssteuer bei CHF-Anleihen ausländischer Schuldner und bei den Eurobonds.
- Je nach Kanton kann der Erwerb (und die rechtzeitige Veräusserung) von Zerobonds interessant sein.
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Steuersubjekt
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Der Kollektivanlagevertrag begründet nach der für die Steuerpraxis heute massgebenden Auffassung ein quasi-treuhänderisches Verhältnis zwischen Anteilscheininhaber und Fondsleitung (Höhn/Waldburger, Steuerrecht, Band II, 8.A., Bern 1999, Rz 127 zu § 30). Steuerlich wird die Beteiligung an einem Anlagefonds deshalb so behandelt, wie wenn der Anleger das Fondsvermögen seinem Anteil entsprechend direkt halten würde. Den Anlagefonds kommt deshalb in der Regel keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Sie sind nicht Steuersubjekt. Höhn/Waldburger sprechen hier vom steuerlichen ""Durchgriff' auf den Anleger. Bei diesem allein werden Fondsvermögen und Erträge besteuert (Steuerrecht Bd. II, Rz 128 zu § 30). Dagegen sind die vom Fonds erzielten Kapitalgewinne nicht steuerbar (Art. 16 Abs. 3 DBG; Art. 7 Abs. 4 lit. b StHG; Art. 37 lit. b SG StG; § 33 lit. i AG StG). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bilden aus steuerlicher Sicht lediglich die Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz, die in Kapitel 5 behandelt werden. Diesen wird zu Steuerzwecken Rechtspersönlichkeit zuerkannt, soweit die Erträge aus direktem Grundbesitz betroffen sind. Darüber hinaus sind die Anlagefonds berechtigt, die Verrechnungssteuer auf Erträgen zurückzufordern (Art. 26 VStG):
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Strukturierte Produkte
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Bei den strukturierten Produkten geht es immer um eine Zusammensetzung, resp. Kombination verschiedener Elemente, in der Regel um die Kombination einer (häufig kurzfristigen) festverzinslichen Anlage, welche eine Minirnalrendite garantiert, mit einem Derivat (meistens eine Call-Qption), welches die Chance auf einen Zusatzertrag gewährt.
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Stundungsfrist
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Zeitraum, der zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart wird und den Zweck hat, die Fälligkeit einer Forderung um eine gewisse Dauer hinauszuschieben.
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Substanzwert
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Der Substanzwert bezeichnet den Wert sämtlicher einer Unternehmung zur Verfügung stehenden Mittel des Umlauf- und Anlagevermögens. Er zeigt, was es kosten würde, wenn man diese Unternehmung heute neu errichten würde. Reine Substanzwert-Betrachtungen sind für kotierte Gesellschaften kaum angemessen.
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Swiss Bond Index
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Was der SMI und der SPI für den Aktienmarkt, ist der Swiss Bond Index (SBI) für den Schweizer Obligationenmarkt. Der Indexkorb umfasst Obligationen mit Nominalbeträgen von mindestens CHF 100 Mio und Restlaufzeiten zwischen 1 und 15 Jahren. Der SBI hat in der Vermögensverwaltung zum Performance-Vergleich praktische Bedeutung. Immer häufiger werden auch die Teilindizes des SBI als Benchmarks herangezogen. Der bekannteste Teil-Index ist der Swiss Domestic Bond Government Index (Bundesanleihen). Der Swiss Bond Index wird z.B. in folgenden Medien publiziert: NZZ,Finanz und Wirtschaft, Investdata (42,1), Reuters (IDX2.Z CHAIN) und Bloomberg.
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Swiss Market Index (SMI)
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Der Swiss Market Index besteht aus den liquidesten Titeln inländischer Grossunternehmen und enthält damit alle Schweizer Blue Chips (Blue Chips: Vor allem in den USA gebräuchliche Bezeichnung für Aktien von großen, international bekannten und weltweit bedeutenden Unternehmen).
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Tipps für Aktienkäufer
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Beachten Sie den Anlagehorizont. Wegen der grossen Kursschwankungen eignen sich Aktien nur für Anleger mit einem Anlagehorizont von etwa 10 und mehr Jahren. Im Falle einer Langfriststrategie (und damit entsprechend hoher Risikofähigkeit) ist ergänzend die mentale Risikobereitschaft des Anlegers zu berücksichtigen. Die Börse ist keine Einbahnstrasse. Der Anleger muss sich bewusst sein, dass Börsenkurse die Tendenz zum Über- oder Untertreiben haben und sollte dann trotzdem noch gut schlafen können. Vor der Investition in Aktien ist eine ausgewogene Gesamtverteilung der Vermögenswerte auf festverzinsliche Anlagen und Aktien festzulegen (Asset Allocation). Verteilen Sie das Risiko durch gute, internationale Diversifikation breit auf verschiedene Titel, verschiedene Branchen, verschiedene Märkte. Dies ist in vielen Fällen nur mittels Anlagefonds oder fondsähnlichen Instrumenten zu erreichen. Wählen Sie qualitativ erstklassige Aktien grosser Gesellschaften. Aktien von international tätigen und erfolgreichen Unternehmungen weisen geringere Risiken auf. Wer einen grösseren Geldbetrag hat und in die Börse einsteigen will, sollte seine Investitionen über einen gewissen Zeitraum staffeln (zeitliche Diversifikation). In den letzten Jahren hat es sich gelohnt, Aktien im Herbst zu kaufen, d.h. im Oktober und November. Markt- Timing, d.h. kurzfristiges Ein- und Aussteigen kann leicht schiefgehen. Die Buy-and-hold-Strategie bringt in der Regel die grösseren Erfolge. Trotzdem müssen Anlagen überwacht werden, d.h. die Depotstruktur ist periodisch grundsätzlich zu überprüfen. Aktien-Anlagefonds und ähnliche Instrumente (z.B. Index-Zertifikate) sind zweckmässige Anlagemedien. Vor allem für Kleinanleger, für Anleger, welche sich nicht selbst um ihre Anlagen kümmern wollen, und für Anlagen in ""exotischen"" Märkten, welche von der Schweiz aus nur schwer verfolgt werden können, sind Anlagefonds vorteilhaft
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Tipps für Obligationenkäufer
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- Grosse Anleihen sind dank dem damit verbundenen grösseren Umsatz im Handel (höhere Liquidität) attraktiver als kleine.
- Coupons von über 5 % können bei hoher Steuerbelastung des Anlegers zu einer realen Werteinbusse führen.
- Die günstigsten Kaufzeitpunkte für Obligationen liegen dort, wo sich auf hohem Zinsniveau ein Abbröckeln der (kurz-)fristigen Zinsen abzeichnet. Dies ist in der Regel ein Vorbote für rückläufige Zinsen im mittel- und langfristigen Bereich. Es lohnt sich in diesem Zeitpunkt, tiefverzinsliche Obligationen mit möglichst langen Laufzeiten zu kaufen, weil dadurch die hohe Rendite für eine lange Periode gesichert werden kann und da auf diesen der (für Privatanleger steuerfreie) Kursgewinn am höchsten ist.
- Bei rückläufigen Zinsen kann sich die Belehnung der Obligationen (Hebelwirkung durch Lombardierung) bezahlt machen.
- Bei einem tiefen Zinsniveau sind mit Obligationen Kursverlustrisiken im Falle steigender Zinsen verbunden. Wer seinen Bestand nicht abbauen will, sollte langfristige Obligationen in kürzerfristige umlagern oder Obligationen mit variablem Zinssatz wählen.
- Fremdwährungsobligationen in Hartwährungen lohnen sich in der Regel als Beimischung (fragwürdig jedoch bei hohen Coupons, falls steuerlich nicht abziehbare Währungsverluste eintreten).
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Treasury Bills
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Vom Staat ausgegebene Schatzscheine, auch als Schatzanweisungen bezeichnet.
Ein Tenderverfahren bedeutet, dass jedermann eine Offerte eingeben kann.
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Treasury Bills
Treasury Bills, auch Schatzscheine genannt, sind wechselähnliche Schuldverschreibungen, die der Staat zur Deckung seines kurzfristigen Finanzbedarfes ausgibt. Es handelt sich also um ein kurzfristiges Staatspapier mit einer Laufzeit von in der Regel 3 bis 12 Monaten.
Die Emission erfolgt im Tenderverfahren. Die akzeptierten Zeichnungen werden zum individuell offerierten Preis abgewickelt.
Die Treasury Bills gelten als erstklassige Anlage. Es existiert ein gut ausgebauter Handel, wo die Treasury Bills im Gegensatz zu den CDs auf Diskontbasis gehandelt werden.
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